Digitale Zugänglichkeit

Barrierefreiheit

Umgesetzte Maßnahmen

Geltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das seit 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Dieser Auftritt stellt Informationen über die Loge bereit und ermöglicht derzeit keinen elektronischen Vertragsabschluss. Unabhängig davon werden die Anforderungen an digitale Zugänglichkeit bei jeder Erweiterung berücksichtigt.

Bekannte Einschränkungen

Historische Bildmotive können nicht alle räumlichen oder symbolischen Details vollständig in Textform abbilden. Bei Inhalten von verlinkten externen Anbietern liegt die Barrierefreiheit außerhalb des Einflussbereichs der Loge.

Feedback

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Stand

21. September 2026.